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tonies® Hörfigur | Der kleine Siebenschläfer | Der nicht einschlafen konnte

tonies® Hörfigur | Der kleine Siebenschläfer | Der nicht einschlafen konnte

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SKU:TO-01-0139

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Produktinformationen "tonies® Hörfigur | Der kleine Siebenschläfer | Der nicht einschlafen konnte"
  • Hörfigur für die Toniebox:  Der kleine Siebenschläfer - Der nicht einschlafen konnte
  • Autor: Sabine Bohlmann
  • Sprecher: Andreas Fröhlich, Petra Scheeser, Patty Roche, Manuel Straube, Tim Schwarzmayer, Tilda Kortemeier, Paulina Rümmelein, Tim Schwarzmayer
  • magnethaftend
  • handbemalt
  • integrierter NFC-Chip
  • Material: Kunststoff
  • Größe: ca. 7 cm
  • Altersempfehlung: ab 3 Jahren
  • Länge der Aufnahmen: ca. 45 Minuten

Tonies sind Hörfiguren für die Toniebox. Sie machen Hören anfassbar, denn mit ihnen bedient man die Toniebox. Man kann sie aber auch sammeln und mit ihnen spielen. Um der Geschichte zu lauschen, stellt man die Hörfigur einfach auf die Toniebox.

Die Geschichte : 

Der kleine Siebenschläfer - Der nicht einschlafen konnte

Alle Siebenschläfer machen sich bereit für den Winterschlaf, nur das Siebenschläferkind ist einfach noch nicht müde. Aber ein Siebenschläfer, der nicht schlafen kann, der ist doch kein richtiger Siebenschläfer! Ein Tier nach dem anderen kommt, um dem Kleinen zu helfen. Die Tiere werden dabei müder und immer müder ... aber der kleine Siebenschläfer ist immer noch hellwach!

Eine Gute-Nacht-Geschichte für alle, die nicht einschlafen können. Mit Andreas Fröhlich als Erzähler und 12 Liedern von Sabine Bohlmann und Tommy Amper.

 Titelliste: 

  • 1 Die Mama
  • 2 Einschlafen ist gar nicht so schwer
  • 3 Drei junge Siebenschläfer
  • 4 So etwas gibt es nicht
  • 5 Das Siebenschläfermädchen
  • 6 Das Lied vom Küssen
  • 7 Immer noch wach!
  • 8 Ich kann nicht schlafen
  • 9 Der Fuchs
  • 10 Schäfchen zählen
  • 11 Die Fledermaus
  • 12 Häng mit mir ab
  • 13 Die Schnecke
  • 14 T-E-M-P-O
  • 15 Der Wolf
  • 16 Heul doch
  • 17 Die Spinne
  • 18 Es ist nicht leicht, eine Spinne zu sein
  • 19 Der Bär
  • 20 Mein Knuddelwuddelpuschelwuschelknuffeltier
  • 21 Immer noch wach?
  • 22 Wenn ich wach bleibe
  • 23 Das Schlaflied der Tiere

        Produktspezifikationen

        tonies Figuren

        • DER KLEINE SIEBENSCHLÄFER
        • DER KLEINE SIEBENSCHLÄFER - Der nicht Einschlafen konnte
        • ab 3 Jahren
        • Farbe: mehrfarbig
        • Höhe: 7 cm
        • Gewicht: 250 g
        • Material: Kunststoff
        • Herstellungsland: Deutschland

        Hersteller

        tonies GmbH
        Oststraße 119
        40210 Düsseldorf
        Deutschlannd
        E-Mail: info@tonies.com

        Produktsicherheit Tonie Figur

        • Warn- und Sicherheitshinweise:
        • Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen Erstickungsgefahr durch kleine Teile.
        • Entsorgung und Rücknahme:

        Hersteller und Vertreiber Informationen gemäß § 18 Abs. 3 und 4 ElektroG

        Unsere Tonie-Produkte sollen so lange wie möglich Kinderaugen zum Strahlen bringen. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass gelegentlich auch Tonie-Produkte das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.

        Uns ist es wichtig, Dir entsprechend unserer Verantwortung als Hersteller und Vertreiber im Sinne der sog. WEEE-Richtlinie, möglichst hilfreiche Informationen über die richtige Entsorgung unserer Produkte an die Hand zu geben, damit wir gemeinsam die Ressourcen der Erde schonen können.

        Nachfolgend haben wir Dir die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt, die bei der Entsorgung unserer Elektro- und Elektronikgeräte – wie etwa Tonies, Tonies-Lauscher und auch unserer Toniebox –zu beachten sind.

        1. Was regelt die WEEE-Richtlinie?

        Die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz: WEEE) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Produzierende und handeltreibende Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Geräte unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei zurückzunehmen und nach festgelegten ökologischen Standards zu entsorgen.

        2. Spezielle Sammel- und Rückgabesysteme für Elektro- und Elektronikgeräte

        In den Elektro- und Elektronikgeräten befinden sich Materialien, die nach Möglichkeit recycelt und wiederverwertet werden sollen. Deine Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gehören also nicht in den Hausmüll. Entsorgst auch Du Dein Gerät getrennt, hilfst Du diesen Verwertungs- und Recyclingfluss zu optimieren! Außerdem kannst Du so verhindern, dass vorhandene und potenziell gefährliche Stoffe einfach so in Umlauf gelangen und möglicherweise unserer Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden.

        Also: Bitte führe Deine Elektro- und Elektronikgeräte stets einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu. D.h. getrennt von Deinen im Haushalt anfallenden Abfällen.

        3. Wie kann ich erkennen, dass es sich um ein getrennt zu entsorgendes Gerät handelt?

        Findest du auf deinem Gerät das hier gezeigte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne, dann darf es nicht in deinem Hausmüll entsorgt werden! Du findest dieses Symbol auf dem Gerät selbst, auf den Zubehörteilen, auf der Verpackung oder in der beiliegenden Dokumentation.

        4. Bei wem kann ich meine Altgeräte zurückgeben?

        Gut zu wissen: Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten für die richtige Entsorgung Deiner Elektro- und Elektronikgeräte.

        a) Öffentlich-rechtliche Sammelstellen in deiner Nähe

        Um Elektro- und Elektronikgeräte richtig zu entsorgen, kannst Du die öffentlich-rechtlichen Sammelstellen in Deiner Nähe nutzen. Je nach Region und Land sind das z.B. kommunale Wertstoffhöfe oder ähnliche Sammelstellen, wo Du deine Altgeräte kostenfrei abgeben kannst. Adressen der nächsten Entsorgungsstelle in deiner Nähe erhältst Du von Deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.

        b) Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber

        Zusätzlich kannst Du eine Altgeräte bei von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

        Rücknahmepflichtig sind:

        Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
        diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
        Bei Vertreibern, die den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln nutzen, kommt es anstelle der Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte auf die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte an, und anstelle der Gesamtverkaufsfläche auf alle Lager- und Versandflächen.

        5. Welche Voraussetzungen bestehen für die Rückgabe?

        Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei rücknahmepflichtigen Vertreibern besteht unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird und
        bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
        Vertreiber, die den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln nutzen, haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

        6. Wie finde ich eingerichtete Rücknahmestellen?

        Die von Herstellern und Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen in Deiner Nähe findest Du unter dem folgenden Link: https://www.take-e-back.de

        7. Hersteller-Registrierungsnummer

        Als Herstellerin im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert:

        WEEE Registrierungsnummer: 40971589

        ERA Elektro Recycling Austria GmbH: GLN 9008391631477

        8. Berichts- und Informationspflichten

        Wir sind gesetzlich angehalten, über den Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben (Sammel- und Recyclingquoten) zu informieren. Nachfolgend aufgeführt ist ein Link zu den von der Bundesregierung berichteten Zahlen:

        https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

        Wir bedanken uns für deine Mithilfe!

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